Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadenersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei der Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

  1. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.
  2. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
  3. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
  4. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
  5. Bei der Aufnahme von Verhandlungen mit dem von uns nachgewiesenen Angebot ist auf unsere Firma Bezug zu nehmen.
  6. Die Höhe der im Erfolgsfall zu zahlenden Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ansonsten gilt die ortsübliche Provision. Diese beträgt bei Vermietung 2,38 Netto-Monatsmieten incl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Kaufobjekten werden 3,57 % incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Käufer und 3,57 % incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Verkäufer fällig. Die Provision bei Kaufobjekten wird vom Kaufpreis berechnet.
  7. Die im Exposé genannte Provision ist aus dem Gesamtkaufpreis für das Objekt, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen, zu berechnen. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit dem Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag/Mietvertrag) auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu dem vom ursprünglichen Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Vereinbarungen von aufschiebenden Bedingungen, insbesondere beim Einräumen von Optionsrechten. Er bleibt bestehen, auch wenn der Vertrag durch Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte erlischt oder angefochten wird (es haftet derjenige für die Provision, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat).
  8. Wir haben Anspruch auf unsere Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf Erteilung einer vollständigen Vertragsabschrift auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluss nicht anwesend waren.
  9. Zahlungsverpflichtungen aus einem abgeschlossenen Vertag sind, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, direkt an den Vertragspartner zu leisten.
  10. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Firma. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 92318 Neumarkt/Opf., soweit gesetzlich zulässig.
  12. Hinweis gemäß §33 BDSG: Personenbezogene Daten werden gespeichert.